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14. 12. 2015 – Erbschaftsteuer sparen durch Ausschlagung

Teil 1     Die Ausschlagung von Erbteil oder Vermächtnis als steuerliches Gestaltungsmittel im Erbrecht

Bei Ausschlagung des Erbes denken die meisten an einen überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlass. Fälle, in denen ein Erbe die Ausschlagung erklärt, weil er schon weiß, dass er außer Schulden nichts erben würde oder der Nachlass so unübersichtlich ist, dass der Erbe das Risiko nicht eingehen will, sind sicher die häufigsten Fälle der Erbausschlagung.

Durch eine Ausschlagung lassen sich nachträglich nach dem Tod des Erblassers nicht nur testamentarische Fehler korrigieren, weil die Verteilung des Nachlasses durch die Ausschlagung verändert werden kann.

Die Erben können über gezielte Ausschlagungen auch die Erbschaftssteuer beeinflussen. Durch die Ausschlagung können die Erben Faktoren ändern, von denen die Höhe der Steuer abhängt, nämlich:

  • Erbschaftsteuerliche Freibeträge
  • Steuerklasse der Erben
  • Steuersatz der Erben

Durch Ausschlagung kann auch erreicht werden, dass die Zahl der steuerlich relevanten Übertragungen durch das Überspringen einer Generation verringert wird.

Durch eine Kombination der Ausschlagung mit der Geltendmachung des Zugewinns durch den Ehegatten oder der Vereinbarung einer Abfindung für den durch Ausschlagung ausscheidenden Erben, ergeben sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Vervielfältigung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer

Durch eine andere Verteilung des Nachlasses auf weitere Erben kann die Zahl der Freibeträge vervielfältigt werden. Damit lässt sich auf einfachem Wege die Erbschaftssteuer vermeiden oder verringern.

Erbsituation Ehegatte erbt durch Testament allein

Gerade das Berliner Testament kann bei hohen Vermögen eine Steuerfalle werden.

Aber auch wenn der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Erbe erbt, kann bei hohem Nachlass die Ausschlagung sinnvoll sein, wenn der erste Ehepartner verstirbt und ein Teil des Nachlasses langfristig sowieso auf die gemeinsamen Kinder übergehen soll. Der Ausschlagende selbst erbt dann weniger, aber es bleibt ja ohnehin in der Familie.

Damit wird nicht nur die Addition und Ausnutzung mehrerer Freibeträge (Ehegatte. 500.000 € und Kinder. die 400.000 €) erreicht.

Die Ausschlagung verringert auch die steuerrelevanten Erwerbe:  Wenn beispielsweise die Kinder den zuerst versterbenden Vater mitbeerben und nicht zuerst die Mutter alles erbt und dieses ererbte Vermögen dann bei deren Tod auf die Kinder vererbt wird, muss der Nachlass des Vaters nicht doppelt versteuert werden.

Besonderheit wenn Eltern kurz hintereinander sterben

Die Ausschlagung kann auch durch die Erben des Erben erklärt werden, § 1952 BGB. Das Ausschlagungsrecht wird quasi mitvererbt.

Wegen der kurzen Ausschlagungsfristen spielt das aber nur eine Rolle, wenn zwei Menschen kurz hintereinander sterben, zum Beispiel beim Versterben beider Ehegatten in kurzem zeitlichen Abstand.

Durch eine Ausschlagung wird dann erreicht, dass die Freibeträge zweimal geltend gemacht werden können, einmal nach dem erstversterbenden Elternteil und im zweiten Erbfall nach dem Längstlebenden.

Beispiel: Mann und Frau haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Der Ehemann stirbt bei einem Unfall. Wenige Tage danach stirbt auch die Frau, ebenfalls an den Unfallfolgen. Schlagen die beiden Kinder als Erben der Frau deren Erbschaft nach ihrem Mann aus, fällt die Erbschaft des Mannes den Kindern  zu gleichen Teilen direkt nach § 1953 Abs. 2 BGB zu. Damit können die Freibeträge jeweils nach dem Vater und der Mutter geltend gemacht werden. Wenn dann noch Erbschafsteuer zu zahlen ist, greift dadurch meistens ein niedrigerer Steuersatz, weil das Erbe geringer ist.

In vielen Fällen ist es aber für die Ausschlagung zu spät, da die Frist zur Ausschlagung schon abgelaufen bzw. das Ausschlagungsrecht durch die meist konkludente Annahme der Erbschaft verloren ist.

Wichtig ist, dass der überlebende Ehegatte nicht in der Zeit bis zu seinem Ableben schon die Annahme gegenüber dem Nachlassgericht ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln erklärt hat.

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